Am Freitag, den 15.03.2024, findet um 19:30 Uhr im Gasthaus Förch in Schopflohe die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Schopflohe statt. Die Jagdgenossen werden hierzu herzlich eingeladen.
Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht des Schriftführers |
| 3. | Kassenbericht |
| 4. | Entlastung der Vorstandschaft/Kassierer |
| 5. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 6. | Bericht des Jagdpächters |
| 7. | Wünsche und Anträge |
Zu Beginn der Versammlung lädt das fürstliche Haus alle Jagdgenossen zum Jagdessen ein.
Vertretung von Jagdgenossen (Auszug aus der Satzung)
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossen kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen(e) Ehegatten(in), durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder Beauftragte.