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Fremdinger Nachrichten
Ausgabe 6/2025
Gemeindliche Nachrichten
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Gemeindliche Nachrichten

Die Hundehalter werden auf ihre Pflicht zur steuerlichen An- und Abmeldung ihrer Hunde aufmerksam gemacht. Erfahrungsgemäß gibt es immer wieder einzelne Hundehalter, die dieser Pflicht nicht nachkommen. Die Gemeindeverwaltung weist deshalb auf Folgendes hin:

Wer im Gemeindegebiet einen über vier Monate alten Hund hält - unabhängig von der Größe des Hundes -, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat, der Gemeinde anzuzeigen.

Endet die Hundehaltung, so ist auch hier innerhalb eines Monats eine Meldung bei der Gemeinde zu machen. Die An- und Abmeldung ist auch online möglich.

Nach unserer Satzung beträgt die Hundesteuer für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen, über vier Monate alten Hund 40 Euro. Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten Hund auf 55 Euro und für den dritten und jeden weiteren Hund auf 65 Euro.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Anzeigepflicht nicht nachkommt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße geahndet.