Anfangs letzter Woche sorgte ein Verkehrsspiegel an der Staatsstraße 2214 bei der Einmündung nach Schopflohe für einige Verwirrung.
In einer der letzten Bürgerversammlungen in Schopflohe wurde ein Verkehrsspiegel an der Einmündung gefordert. Die Gemeinde hatte dies anschließend mit dem Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde und der Polizei im Rahmen einer Verkehrsschau erörtert. Im Ergebnis wurde damals festgehalten, dass Verkehrsspiegel grundsätzlich außerorts an Staatsstraßen nicht errichtet werden.
Zu Beginn der letzten Woche war an besagter Stelle plötzlich ein Verkehrsspiegel angebracht. Verunsicherte Verkehrsteilnehmer machten Ihrem Unmut gegenüber der Gemeinde Luft. Die Gemeinde sah sich veranlasst, dem Landratsamt zu erklären, dass sie nicht Initiator dieser Aktion ist, sondern eine Privatperson den Spiegel eigenmächtig angebracht hatte.
Das Landratsamt machte sehr deutlich, dass es sich hier um einen gefährlichen Eingriff in den Verkehr handelt, der mit Bußgeld bewehrt ist oder womöglich sogar eine Straftat darstellt.
Die Gemeinde lehnt solche willkürlichen und gefährlichen Aktionen privater Personen in aller Deutlichkeit ab und distanziert sich ausdrücklich von dem Vorfall.
Das Schild wurde noch am selben Abend auf Anweisung des Landratsamtes entfernt.
Es gibt für den Straßenverkehr bestimmte Regeln und Normen. Jeder der am Verkehr teilnimmt hat diese zu beachten, ob sie für richtig empfunden werden oder nicht. Ohne diese Regeln würde auf den Straßen Chaos und Anarchie herrschen.
Wir appellieren daher an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer: Bitte unterlassen Sie solche Eingriffe und Alleingänge.