Am Freitag, den 5. April 2024, findet um 19:30 Uhr im Gasthaus Schweigert eine Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Hochaltingen statt.
Die Jagdgenossen werden hierzu eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Verlesen des Protokolls der letztjährigen Versammlung |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 4. | Grußwort des Jagdpächters |
| 5. | Kassenbericht |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer |
| 7. | Entlastung der Vorstandschaft |
| 8. | Verwendung des Jagdpachtschillings |
| 9. | Wünsche und Anträge |
Zu Beginn der Versammlung lädt das Fürstliche Haus alle Jagdgenossen zum Jagdessen ein.
Bei den Beschlussfassungen der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.