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Fremdinger Nachrichten
Ausgabe 7/2025
Vereine und Verbände
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Jagdgenossenschaft Hausen

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hausen am 29. März 2025 im Schützenheim Hausen

Die Jagdgenossenschaft Hausen lädt alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen zu einer nichtöffentlichen Versammlung am Samstag, den 29. März 2025, um 19:00 Uhr ins Schützenheim Hausen recht herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

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Begrüßung durch den Jagdvorsteher

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Jagdessen

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Bericht des Schriftführers

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Kassenbericht

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Entlastung der Vorstandschaft

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Bericht Jagdpächter

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Grußwort Bürgermeister Frank Merkt

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Abstimmung über die Verwendung der Jagdpacht (Wegebau)

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Wünsche und Anträge

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Entfernung von nicht mehr benötigten Wildschutzzäunen

Vertreter müssen zur Abstimmung eine Vollmacht vorweisen. Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen Volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.

Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder der Beauftragte.

Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten.

Engelbert Uhl
Schriftführer