Am Freitag, den 25. April 2025, findet um 19:30 Uhr im Gasthaus Mayer in Bühlingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Fremdingen statt. Zu dieser Versammlung sind alle Jagdgenossen herzlich eingeladen.
Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Verlesen des Protokolls der letztjährigen Versammlung |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 4. | Grußwort der Jagdpächter |
| 5. | Kassenbericht |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer |
| 7. | Entlastung der Vorstandschaft |
| 8. | Nachwahl Stellvertreter Jagdvorstand und Beisitzer |
| 9. | Verwendung des Jagdpachtschillings |
| 10. | Wünsche und Anträge |
Bei den Beschlussfassungen der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.