Aufgrund der Art. 22 Abs. 2, Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i. V. m. Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald folgende 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
§ 1
Änderungsinhalt
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald vom 01.01.2021 wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
| Verbrauchsgebühr | |
| (1) | Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,39 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers. |
| (3) | Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,60 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers. |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Neunburg vorm Wald, 26.11.2022
Zweckverband zur Wasserversorgung der
Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald