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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 1/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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1. Änderungssatzung BGS-WAS des Zweckverbandes Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald

1. Satzung vom 26.11.2022 zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald (BGS-WAS) vom 01.01.2021

Aufgrund der Art. 22 Abs. 2, Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i. V. m. Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald folgende 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1

Änderungsinhalt

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald vom 01.01.2021 wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Verbrauchsgebühr

(1)

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,39 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(3)

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,60 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Neunburg vorm Wald, 26.11.2022

Zweckverband zur Wasserversorgung der

Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald

gez. im Original
Zeiser, Verbandsvorsitzender