Vorbehaltlich der Erteilung eines schriftlichen Grundsteuerbescheides wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Der Hebesatz beträgt für die Grundsteuer A und B in der Gemeinde Dieterskirchen und im Markt Neukirchen-Balbini jeweils 350%. Im Bereich des Marktes Schwarzhofen und in der Gemeinde Thanstein betragt der Hebesatz für die Grundsteuer A und B jeweils 450 %.
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 16. Mai, 16. August und 15. November 2023 fällig.
Beträgt die Steuer jährlich nicht mehr als 30 €, wird sie in zwei Teilbeträgen am 15. Februar und 15. August erhoben. Beträgt die Steuer nicht mehr als 15 € jährlich, wird der Betrag in einer Summe am 15. August fällig.
Jahreszahler haben den Gesamtbetrag der Steuer am 01. Juli 2023 zu entrichten. Steuerpflichtige, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Beträge bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin auf das Konto der betreffenden Mitgliedsgemeinde zu überweisen.
Die Grundsteuerbescheide können bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Kolpingstraße 3, 92431 Neunburg v.W. eingesehen werden.