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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 1/2026
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft

Vorbehaltlich der Erteilung eines schriftlichen Grundsteuerbescheides wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Die Hebesätze betragen

Gemeinde Dieterskirchen

Grundsteuer A

180 v.H.

Grundsteuer B

180 v.H.

Markt Neukirchen-Balbini

Grundsteuer A

300 v.H.

Grundsteuer B

130 v.H.

Markt Schwarzhofen

Grundsteuer A

390 v.H.

Grundsteuer B

185 v.H.

Gemeinde Thanstein

Grundsteuer A

310 v.H.

Grundsteuer B

170 v.H.

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig.

Beträgt die Steuer jährlich nicht mehr als 30 €, wird sie in zwei Teilbeträgen am 15. Februar und 15. August erhoben. Beträgt die Steuer nicht mehr als 15 € jährlich, wird der Betrag in einer Summe am 15. August fällig.

Jahreszahler haben den Gesamtbetrag der Steuer am 1. Juli 2026 zu entrichten. Steuerpflichtige, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Beträge bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin auf das Konto der betreffenden Mitgliedsgemeinde zu überweisen.

Die Grundsteuerbescheide können bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Kolpingstraße 3, 92431 Neunburg v.W. eingesehen werden.