Die Gemeinde Dieterskirchen stellt ab 01.01.2024
für die Grundschule in Dieterskirchen ein.
Die wöchentlich zu leistende Arbeitszeit in der Grundschule beträgt in der Schulzeit 5,00 Stunden.
Bei dieser Tätigkeit handelt es sich zunächst um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Minijob). Sobald jedoch die Minijobgrenze überschritten werden sollte, würde dieses Beschäftigungsverhältnis als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis weitergeführt werden.
| Wir bieten: | |
| - | ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis |
| - | eine angemessene Vergütung nach dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) |
Bei Interesse richten Sie bitte die üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 13. November 2023 an:
Gemeinde Dieterskirchen
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Auskünfte hierzu erteilt Erste Bürgermeisterin, Anita Forster, Mobil-Telefon-Nr. 0172/29 36 764 oder das Personalamt der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Tel. 09672/92 05-12.