Soziale Wohnraumförderung in Bayern
Mit der Wohnraumförderung trägt der Freistaat Bayern entscheidend dazu bei, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Wir haben mit dem Wohnbau-Booster Bayern und dem Bayern-Darlehen dieses Jahr starke Zeichen gesetzt. Damit lösen wir wichtige und spürbare Impulse für die Baukonjunktur aus.
Wohnraumförderung – Mietwohnungen:
Einkommensorientierte Förderung
- Bis zu 1.050 Euro/m² Wohnfläche (Wfl.) an Zuschüssen
- Über 3.000 Euro/m² Wfl. an zinsgünstigen Darlehen
- Mietzuschüsse für die Bewohner
Aufwendungsorientierte Förderung
- Bis zu 1.050 Euro/m² Wfl. an Zuschüssen
- Bis zu 2.500 Euro/m² Wfl. zinsgünstiges Darlehen
- Für Projekte in Gebieten mit niedrigen Mieten
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php
Wohnraumförderung – Kommunen (KommWFP):
- Bis zu 40 % Zuschüsse im Bestand und 30 % bei Neubau
- Bis zu 60 % zinsgünstiges Darlehen
- Zukünftig 5 % Förderbonus Daseinsvorsorge, u.a. Pflegekräfte, als Zuschuss
- Kommunen entscheiden über Belegung der Wohnungen
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen_von_kommunen
Wohnraumförderung – Modernisierung (BayMod):
- Bis zu 500 Euro/m² Wfl. an Zuschüssen
- Zinsvergünstigtes Darlehen für die übrigen Kosten
- Für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/modernisierungen
Wohnraumförderung – Eigentum:
Eigenwohnraumförderung
- Für Familien 7.500 Euro je Kind als Zuschuss
- Bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Bestandserwerb
- Bis zu 40 % zinsgünstiges Darlehen im Bestand und bis zu 30 % bei Neubau
- Kreis der Berechtigten erweitert auf mittlere Haushaltseinkommen (z.B. Familie mit zwei Kindern bis etwa 102.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen)
Bayern-Darlehen
- Zinsvergünstigung von 3 %-Punkte gegenüber Marktzins für bis zu 1/3 der Gesamtkosten
- Staatsbürgschaften für Nachrangdarlehen (ohne Einkommensgrenze)
- kombinierbar mit Eigenwohnraumförderung
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/wohneigentum
Junges Wohnen:
Wohnraum für Studierende
- Bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz bei 25-jähriger Bindung
- Bis zu 75.000 Euro je Wohnplatz bei 40-jähriger Bindung
- Maximal 280 Euro Miete je Wohnplatz
- bis zu 20 % der Wohnheimplätze für Azubis
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/studierende
Wohnraum für Auszubildende
- Förderrichtlinie aktuell in Erstellung
Darüber hinaus bietet das StMB unter anderem folgende Programme an:
- Anpassung von Miet- und Eigenwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung
- Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung
Für die Beratung und Antragstellung in der Mietwohnraumförderung stehen die Bewilligungsstellen an den Bezirksregierungen und den Städten München, Nürnberg und Augsburg zur Verfügung. Bewilligungsstellen bei der Eigenwohnraumförderung sind die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Programme der Wohnraumförderung sind überwiegend mit den Förderprogrammen des Bundes (KfW, Bafa) kombinierbar.