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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 10/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr informiert:

Soziale Wohnraumförderung in Bayern

Mit der Wohnraumförderung trägt der Freistaat Bayern entscheidend dazu bei, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Wir haben mit dem Wohnbau-Booster Bayern und dem Bayern-Darlehen dieses Jahr starke Zeichen gesetzt. Damit lösen wir wichtige und spürbare Impulse für die Baukonjunktur aus.

Wohnraumförderung – Mietwohnungen:

Einkommensorientierte Förderung

  • Bis zu 1.050 Euro/m² Wohnfläche (Wfl.) an Zuschüssen
  • Über 3.000 Euro/m² Wfl. an zinsgünstigen Darlehen
  • Mietzuschüsse für die Bewohner

Aufwendungsorientierte Förderung

  • Bis zu 1.050 Euro/m² Wfl. an Zuschüssen
  • Bis zu 2.500 Euro/m² Wfl. zinsgünstiges Darlehen
  • Für Projekte in Gebieten mit niedrigen Mieten

https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen/index.php

Wohnraumförderung – Kommunen (KommWFP):

  • Bis zu 40 % Zuschüsse im Bestand und 30 % bei Neubau
  • Bis zu 60 % zinsgünstiges Darlehen
  • Zukünftig 5 % Förderbonus Daseinsvorsorge, u.a. Pflegekräfte, als Zuschuss
  • Kommunen entscheiden über Belegung der Wohnungen

https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen_von_kommunen

Wohnraumförderung – Modernisierung (BayMod):

  • Bis zu 500 Euro/m² Wfl. an Zuschüssen
  • Zinsvergünstigtes Darlehen für die übrigen Kosten
  • Für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern

https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/modernisierungen

Wohnraumförderung – Eigentum:

Eigenwohnraumförderung

  • Für Familien 7.500 Euro je Kind als Zuschuss
  • Bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Bestandserwerb
  • Bis zu 40 % zinsgünstiges Darlehen im Bestand und bis zu 30 % bei Neubau
  • Kreis der Berechtigten erweitert auf mittlere Haushaltseinkommen (z.B. Familie mit zwei Kindern bis etwa 102.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen)

Bayern-Darlehen

  • Zinsvergünstigung von 3 %-Punkte gegenüber Marktzins für bis zu 1/3 der Gesamtkosten
  • Staatsbürgschaften für Nachrangdarlehen (ohne Einkommensgrenze)
  • kombinierbar mit Eigenwohnraumförderung

https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/wohneigentum

Junges Wohnen:

Wohnraum für Studierende

  • Bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz bei 25-jähriger Bindung
  • Bis zu 75.000 Euro je Wohnplatz bei 40-jähriger Bindung
  • Maximal 280 Euro Miete je Wohnplatz
  • bis zu 20 % der Wohnheimplätze für Azubis

https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/studierende

Wohnraum für Auszubildende

  • Förderrichtlinie aktuell in Erstellung

Darüber hinaus bietet das StMB unter anderem folgende Programme an:

  • Anpassung von Miet- und Eigenwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung
  • Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung

https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung

Für die Beratung und Antragstellung in der Mietwohnraumförderung stehen die Bewilligungsstellen an den Bezirksregierungen und den Städten München, Nürnberg und Augsburg zur Verfügung. Bewilligungsstellen bei der Eigenwohnraumförderung sind die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Programme der Wohnraumförderung sind überwiegend mit den Förderprogrammen des Bundes (KfW, Bafa) kombinierbar.