1. Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Kindertageseinrichtung St. Ulrich
der Gemeinde Dieterskirchen
(Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung)
vom 19.09.2024
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Dieterskirchen folgende
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung St. Ulrich der Gemeinde Dieterskirchen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung) vom 30.03.2023 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung sind täglich 4,60 Euro und für die Ferienbetreuung von Schulkindern in Härtefällen 10,00 Euro/Tag zu entrichten.
Die Abrechnung hierüber erfolgt jeweils monatlich im Nachhinein. Die Regelungen in § 7 Satz 2 und 3 gelten analog.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.09.2024 in Kraft.
Dieterskirchen, den 19.09.2024
Gemeinde Dieterskirchen