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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 10/2024
Dieterskirchen
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Dieterskirchen

1. Änderung

der Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Benutzung der Kindertageseinrichtung St. Ulrich

der Gemeinde Dieterskirchen

(Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung)

vom 19.09.2024

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Dieterskirchen folgende

Satzung:

§ 1

Änderungsinhalt

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung St. Ulrich der Gemeinde Dieterskirchen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung) vom 30.03.2023 wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung sind täglich 4,60 Euro und für die Ferienbetreuung von Schulkindern in Härtefällen 10,00 Euro/Tag zu entrichten.

Die Abrechnung hierüber erfolgt jeweils monatlich im Nachhinein. Die Regelungen in § 7 Satz 2 und 3 gelten analog.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.09.2024 in Kraft.

Dieterskirchen, den 19.09.2024

Gemeinde Dieterskirchen

Forster
Erste Bürgermeisterin