Der Gemeinderat Dieterskirchen hat in seiner Sitzung vom 16.10.2025 nachfolgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Dieterskirchen vom 09.01.2017 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Die Satzung liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Zimmer 1.7, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Diese sind von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr.
zur 1. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 09.01.2017
Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Verzeichnis der Pauschalsätze) wird wie folgt geändert:
| 1. | Nr. 1 Streckenkosten wird wie folgt geändert: | ||
|
| Es wird folgende neue Nummer Nr. 1.2 hinzugefügt: | ||
|
| „Löschgruppenfahrzeug LF 20 | 25 Jahren | 9,02 €“ |
| 2. | Nr. 2 Ausrückestundenkosten wird wie folgt geändert: | ||
|
| Es wird folgende neue Nummer Nr. 2.2 hinzugefügt: | ||
|
| „Löschgruppenfahrzeug LF 20 |
| 163,58 €“ |
Diese Satzung tritt am 01.11.2025 in Kraft.