der öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Umweltbericht “Freiflächenphotovoltaikanlage Kieselmühle“ und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dieterskirchen
Der Gemeinderat der Gemeinderat Dieterskirchen hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Sondergebiet) „Freiflächenphotovoltaikanlage Kieselmühle“ gefasst. Dazu wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 2 BauGB mit integrierter Grünordnung aufgestellt und der Flächennutzungsplan der Gemeinde Dieterskirchen entsprechend geändert (Parallelverfahren).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und das dort entstehende Sondergebiet führen die Bezeichnung „Freiflächenphotovoltaikanlage Kieselmühle“. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes mit Umweltbericht umfasst das Grundstück Fl.Nr. 425 Gemarkung Bach. Die Größe des Geltungsbereiches des zukünftigen Bebauungsplanes umfasst ca. 1,947 ha und ist im voranstehenden Planauszug dargestellt.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat die 7. Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Änderung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 425 der Gemarkung Bach. Der Planungsbereich ist im voranstehenden Lageplan dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt Nr. 12/2022 der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald öffentlich bekanntgemacht. Mit Beschluss vom 25.07.2024 des Gemeinderates Dieterskirchen wurde der Vorentwurf des künftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Kieselmühle“ und der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dieterskirchen gebilligt bzw. genehmigt und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB) beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand vom 09.09.2024 bis einschließlich 09.10.2024 statt (amtliche Bekanntmachung vom 30.08.2024). Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 09.09.2024 bis einschließlich 09.10.2024 per Mail vom 27.08.2024 statt.
In der Gemeinderatssitzung am 17.10.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen. Der ausgearbeitete Planentwurf und der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, auf Grundlage der einzuarbeitenden Änderungen/Ergänzungen die Entwürfe mit Planungsstand 17.10.2024 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
| Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen wurden zur Erarbeitung herangezogen: | |
| • | Kartendienste aus den Online-Kartendiensten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unter https://www.lfu.bayern.de/umweltdaten/kartendienste/index.htm |
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| (Geologische Karten, bodenkundliche Karten, Bodenfunktionen) |
| • | http://www.denkmal.bayern.de/ |
| Folgende umweltbezogene Informationen liegen der Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplan zugrunde und liegen zur Einsichtnahme vor | |
| 1. | Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans |
| 2. | Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Kieselmühle“ |
| 3. | eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 und 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange davon folgende Stellungnahme mit Rückmeldung zu den Bauleitplanungen, in der auf Umweltbelange eingegangen wird |
| • | Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsbehörde / Regionaler Planungsverband: Ziele des Landesentwicklungsprogramms (landschaftliche Vorbehaltsgebiete: Hinweis auf Prüfung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder natürlicher Grundlagen, der Landwirtschaft) |
| • | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Untersuchung bzgl. Bau- und Kunstdenkmalpflegerischer Belange (Einzeldenkmal Kieselmühle) |
| • | Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg v.W.: Schutzstreifen zur Sicherung der Wasserleitung |
| • | Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach: Hinweise zu Anbauverbotszone, Blendwirkung |
| • | Wasserwirtschaftsamt Weiden: Hinweise zum Bodenschutz und Erosionsschutz |
| • | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Belange der Landwirtschaft, Erosionsschutz, Bodenschutz |
Prüfung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Ebenso entsprechende Wechselwirkungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden / Fläche finden sich in den Unterlagen 1 und 2 Umweltbericht und Nr. 3: Stellungnahmen einiger Behörden treffen Aussagen zum Schutzgut Boden, die alle in die Planung berücksichtigt bzw. eingearbeitet wurden
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich in den beiden Umweltberichten:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen finden sich in den beiden Umweltberichten:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in den beiden Umweltberichten und den Stellungnahmen des Zweckverbands und des Wasserwirtschaftsamts:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild finden sich in den beiden Umweltberichten:
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter sowie sonstige Schutzgebiete finden sich in den beiden Umweltberichten:
| Informationen zu geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen, finden sich in den beiden Umweltberichten. | |
| - | Aussagen zu Vermeidungs-, Verhinderungs-, Verminderungsmaßnahmen |
| - | Aussagen zu Eingriffs- u. Kompensationsermittlung |
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der Bebauungsplanaufstellung mit integriertem Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Kieselmühle“ der Gemeinde Dieterskirchen vom 17.10.2024, einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die vorliegenden Stellungnahmen und der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, in der Fassung vom 17.10.2024, liegen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Parallelverfahren§ 4 a Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom
05.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025
in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg v.W., Zimmer 2.2, Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald, während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus. Zusätzlich können die Unterlagen in dieser Zeit während der Bürgermeistersprechstunde im Rathaus Dieterskirchen eingesehen und erörtert werden. Die Termine der Bürgermeistersprechstunde werden auf der Homepage der Gemeinde Dieterskirchen und in der Tagespresse bekannt gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zu den überarbeiteten Planentwürfen aufgefordert. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet ebenfalls in der Zeit vom 05.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 statt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Kieselmühle“ in der Fassung vom 17.10.2024 mit Satzung, Begründung und Umweltbericht sowie der Vorentwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 17.10.2024 mit Erläuterungsbericht sind zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Dieterskirchen unter:
http://www.vg-neunburg.de/seite/612883/aktuelle-verfahren.html
veröffentlicht (§ 4 Abs. 4 BauGB).
Hinwiesen wird auch, dass ein Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) unzulässig ist, wenn damit nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, jedoch hätten geltend gemacht werden können. Gem. § 4 Abs. 3 BauGB wird ergänzend bzgl. der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Ab. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.