Neunburg v. Wald, Dieterskirchen, Neukirchen-Balbini, Schwarzhofen, Thanstein
Einreichung von Bauanträgen
Die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald und ihre Mitgliedsgemeinden weisen aus gegebenen Anlass daraufhin, dass Bauanträge mindestens 8 Tage vor dem Termin der jeweiligen Gemeinderatssitzung in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald eingehen sollen, damit eine Prüfung des Bauantrages zeitnah erfolgen kann. Die einzelnen Sitzungstermine können dem Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald oder den Homepages der Mitgliedsgemeinden unter dem Link Ratsinformation – …