Da es in letzter Zeit wieder vermehrt zu Problemen kam, weist die Gemeinde Dieterskirchen auf folgendes hin:
Das angelieferte Grüngut darf nur nach vorheriger Absprache mit dem Personal und wenn der Grüngutcontainer auch tatsächlich bereits voll ist, auf dem Platz daneben angelagert werden. Solange noch Platz im Grüngutcontainer ist, darf das Grüngut auch nur in den Container geworfen werden. Der Platz daneben gilt nur als Zwischenlagerungsplatz, wenn der Container einmal voll sein sollte.
Sollte der Grüngutcontainer voll sein, so ist dennoch das Personal zuerst um Erlaubnis zu fragen, ob das angelieferte Grüngut auf den Zwischenlagerplatz abgeladen werden darf. Sollte dies in Zukunft trotzdem nicht funktionieren, muss die Gemeinde in Betracht ziehen, den Zwischenlagerplatz abzusperren und jeden Anlieferer wegzuschicken, sobald der Grüngutcontainer voll ist.
Im Zuge dessen möchten wir auch darauf hinweisen, dass lediglich das Anliefern von haushaltsüblichen Mengen erlaubt ist. Unter haushaltsüblichen Mengen versteht man das Anliefern von einem normalen, einachsigen Anhänger voll mit Grüngut oder einem Kofferraum eines Autos voll (= 1 cbm).