Die Gemeinde Dieterskirchen stellt zur sofortigen Krankheitsvertretung
ein.
Die Entlohnung richtet sich nach dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), wobei es sich hier um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis („Minijob“) handelt.
Das Beschäftigungsverhältnis ist zunächst für Zeiten der Krankheitsvertretung befristet. Eine spätere Übernahme wird aber in Aussicht gestellt.
Die monatliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden, die im 14-tägigen Wechsel zu den Öffnungszeiten des Recyclinghofes - jeweils in den Wochen, in denen im Gemeindegebiet die Restmülltonne abgeholt wird - am Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu erbringen ist.
Interessierte Bewerber/innen werden gebeten, sich bis spätestens 29. Dezember 2023 bei Erster Bürgermeisterin Anita Forster oder Frau Spiegler im Personalamt der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald zu melden.