Die Dienstversammlung findet am Samstag, den 11. Januar 2025, um 19:30 Uhr im Gasthaus Hexenhäusl in Dieterskirchen statt.
An alle feuerwehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ergeht Einladung.
Nach Art. 8 Abs. 2 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) sind der Kommandant und der stellvertretende Kommandant aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden (aktiv), die das 16. Lebensjahr vollendet haben.