Die Bekanntmachungen und Bekanntgaben im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 werden an den allgemeinen Anschlagstafeln in den jeweiligen Mitgliedsgemeinden sowie am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald angeschlagen. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt kann leider nicht erfolgen, da die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Termine aus redaktionellen Gründen nicht eingehalten werden können.
Wir bitten Sie deshalb, die Bekanntmachungen und Bekanntgaben an den jeweiligen Anschlagstafeln in Ihrer Gemeinde zu beachten.