der öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Umweltbericht “Freiflächenphotovoltaikanlage bei Pottenhof“ und zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dieterskirchen
Der Gemeinderat der Gemeinderat Dieterskirchen hat in seiner Sitzung am 20.10.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Sondergebiet) „Freiflächenphotovoltaikanlage bei Pottenhof“ gefasst. Dazu wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 2 BauGB mit integrierter Grünordnung aufgestellt und der Flächennutzungsplan der Gemeinde Dieterskirchen entsprechend geändert (Parallelverfahren).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und das dort entstehende Sondergebiet führen die Bezeichnung „Freiflächenphotovoltaikanlage bei Pottenhof“. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes mit Umweltbericht umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 606 (Teilfläche), 605 und 604 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Dieterskirchen. Die Größe des Geltungsbereiches des zukünftigen Bebauungsplanes umfasst ca. 35.531 qm und ist im voranstehenden Planauszug dargestellt.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat die 6. Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Änderung umfasst ebenfalls die Grundstücke Fl.Nr. 606 (Teilfäche), 605 und 604 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Dieterskirchen. Der Planungsbereich ist im voranstehenden Lageplan dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt Nr. 11/2022 der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald öffentlich bekanntgemacht. Mit Beschluss vom 17.11.2022 des Gemeinderates Dieterskirchen wurde der Vorentwurf des künftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage bei Pottenhof“ und der Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dieterskirchen gebilligt bzw. genehmigt und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB) beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand vom 02.01.2023 bis einschließlich 02.02.2023 statt (amtliche Bekanntmachung vom 23.12.2022). Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 05.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023 per Mail vom 24.11.2022 statt.
In der Gemeinderatssitzung am 16.02.2023 wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen. Der ausgearbeitete Planentwurf und der Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, auf Grundlage der einzuarbeitenden Änderungen/Ergänzungen die Entwürfe mit Planungsstand 16.02.2023 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen wurden zur Erarbeitung herangezogen:
Folgende umweltbezogene Informationen liegen der Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplan zugrunde und liegen zur Einsichtnahme vor
| 1. | Umweltbericht zur Flächennutzungspblanänderung | |
| 2. | Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage bei Pottenhof mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan“ | |
| 3. | eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger. und Behördenbeteiligung gem. § 3 und 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange | |
| davon folgende Stellungnahme mit Rückmeldung zu den Bauleitplanungen, in der auf Umweltbelange eingegangen wird | ||
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| a) | Regionaler Planungsverband, 13.12.2023, Hinweise zu landschaftl. Vorbehaltsgebiet und konkurrierende Belange der Energieerzeugung, Naturschutz und Landwirtschaft |
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| b) | Regierung der Oberpfalz, 15.12.20222: Hinweise zu konkurrierenden Belangen der Energieerzeugung, Naturschutz und Landwirtschaft |
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| c) | Wasserwirtschaftsamt Weiden, 18.01.2023, Hinweise zum Bodenschutz und Niederschlagsabfluss |
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| d) | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 18.01.2023: Hinweise zu Boden und zu Belangen der Land- und Fortwirtschaft |
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| e) | Bayerischer Bauernverband, 19.01.2023, Hinweise zu den Belangen der Landwirtschaft |
Prüfung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Ebenso entsprechende Wechselwirkungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche und Boden finden sich in den Unterlagen 1 und 2 Umweltbericht und Nr. 3: Stellungnahmen einiger Behörden treffen Aussagen zum Schutzgut Boden, die alle in die Planung berücksichtigt bzw. eingearbeitet wurden
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich in den Unterlagen in Nr. 1 und 2: Umweltbericht:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und ihre Lebensräume, biologische Vielfalt finden sich in den Unterlagen in Nr. 1 und 2: Umweltbericht:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich in den Unterlagen in Nr. 1 und 2: Umweltbericht:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in den Unterlagen in Nr. 1 und 2: Umweltbericht und Nr. 3: Stellungnahmen einiger Behörden treffen Aussagen zum Schutzgut Wasser, die alle in die Planung berücksichtigt bzw. eingearbeitet wurden:
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft finden sich in den Unterlagen in Nr. 1 und 2: Umweltbericht:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild finden sich in den Unterlagen in Nr. 1 und 2: Umweltbericht:
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter sowie sonstige Schutzgebiete finden sich in den Unterlagen in
- Nr. 1 und 2: Umweltbericht: Aussagen zu Kultur- und Sachgütern;
Informationen zu geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen, sowie geplante Überwachungsmaßnahmen finden sich in der Unterlage 1 und 2.
| - | Aussagen zu Vermeidungs-, Verhinderungs-, Verminderungsmaßnahmen |
| - | Aussagen zu Eingriffs- u. Kompensationsermittlung sowie Überwachungsermittlung |
| - | Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplanes auf die Umwelt |
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der Bebauungsplanaufstellung mit integriertem Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage bei Pottenhof“ der Gemeinde Dieterskirchen vom 16.02.2023, einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die vorliegenden Stellungnahmen und der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, in der Fassung vom 16.02.2023, liegen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Parallelverfahren§ 4 a Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom
06.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg v.W., Zimmer 2.2, Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald, während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus. Zusätzlich können die Unterlagen in dieser Zeit während der Bürgermeistersprechstunde im Rathaus Dieterskirchen eingesehen und erörtert werden. Die Termine der Bürgermeistersprechstunde werden auf der Homepage der Gemeinde Dieterskirchen und in der Tagespresse bekannt gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zu den überarbeiteten Planentwürfen aufgefordert. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet ebenfalls in der Zeit vom 06.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023 statt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage bei Pottenhof“ in der Fassung vom 16.02.2023 mit Satzung, Begründung und Umweltbericht sowie der Vorentwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 16.02.2023 mit Erläuterungsbericht sind zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Dieterskirchen unter:
http://www.vg-neunburg.de/seite/612883/aktuelle-verfahren.html
veröffentlicht (§ 4 Abs. 4 BauGB).
Hinwiesen wird auch, dass ein Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) unzulässig ist, wenn damit nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, jedoch hätten geltend gemacht werden können. Gem. § 4 Abs. 3 BauGB wird ergänzend bzgl. der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Ab. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.