Mit Schreiben vom 12.01.2023 hat das Landratsamt Schwandorf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg v.W. für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Die nachfolgende Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald
(Landkreis Schwandorf)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 und 41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erläßt die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald folgende
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.356.200 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 51.300 Euro
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.229.950 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden umgelegt. Für die Berechnung der Umlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 4.551 festgesetzt. Die Umlage je Einwohner beträgt damit 270,2593 €.
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vor Wald, Zimmer Nr. 1.2., öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Übrigen kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des Haushaltsjahres 2023 eingesehen werden.