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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 2/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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Pflicht zum Führerscheinumtausch

Aufgrund der Einführung neuer EU-Vorgaben und der damit verbundenen Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen „alte“ graue und rosafarbene Führerscheine sowie EU-Kartenführerscheine - je nach deren Ausstellungsdatum - stufenweise umgetauscht werden. Durch den neuen Führerschein soll eine bessere Fälschungssicherheit erreicht sowie ein Missbrauch verhindert werden.

Die Umtauschfristen sind wie folgt:

Die/der Fahrerlaubnisinhaber/in muss persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle im Landratsamt (ausschlaggebend ist der aktuelle Erstwohnsitz) vorsprechen und folgende Unterlagen vorlegen:

Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument

aktuelles biometrisches Passfoto

aktueller Führerschein

Zusätzlich können z. B. bei Lkw-Klassen weitere Unterlagen erforderlich sein.

Die Kosten für den Umtausch betragen derzeit noch 24,00 €. Mit Einführung des Direktversandes zukünftig 29,00 €.

Das Landratsamt bittet die betroffenen Fahrerlaubnisinhaber, den Umtausch frühzeitig zu beantragen. Gegen Ende der jeweiligen Umtauschfrist ist mit Engpässen und erhöhten Wartezeiten bei den Fahrerlaubnisbehörden zu rechnen!

Für Rückfragen steht Ihnen die Führerscheinstelle am Landratsamt Schwandorf gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Sonderregelung in den Monaten März, April, Mai: Do. bis 17:30 Uhr

Telefon: 09431 471-70 • Telefax: 09431 471-135