Entsprechend Art. 24 Abs. 2 KommZG wird auf folgendes hingewiesen:
Auf Grund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) hat die Verbandsversammlung des Schulverbandes Neunburg vorm Wald in ihrer öffentlichen Sitzung am 11.11.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Das Landratsamt Schwandorf hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.12.2025, Az.: 2.1-941-2025/020172 festgestellt, dass die Haushaltssatzung 2025 keine nach Art. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtige Bestandteile enthält.
Die Satzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf vom 23.01.2026, Amtsblatt Nr. 5 auf den Seiten 9 bis 11 veröffentlicht.