Bei den anstehenden Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden am 8. März 2026 die kommunalen Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt - in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder und in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage.
Deshalb möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger unserer vier Mitgliedsgemeinden auf Ihr demokratisches Wahlrecht hinweisen und bitten, dass Sie Ihr Stimmrecht auch wahrnehmen.
Die Stimmabgabe ist in den nachfolgend aufgeführten Wahllokalen möglich:
Dieterskirchen
Grundschule Dieterskirchen
Schulturnhalle
Schulstraße 2
92542 Dieterskirchen
Neukirchen-Balbini
Rathaus Neukirchen-Balbini
Sitzungssaal
Marktplatz 4
92445 Neukirchen-Balbini
Schwarzhofen
Wahllokal 1
Dr.-von-Ringseis-Schule Schwarzhofen
Schulturnhalle
Schulstraße 8
92447 Schwarzhofen
Wahllokal 2
Feuerwehrgerätehaus Zangenstein
Schulweg 4
92447 Schwarzhofen OT Zangenstein
Thanstein
Wahllokal 1
Pfarrheim Thanstein
Kirchplatz 2
92554 Thanstein
Wahllokal 2
Dorfgemeinschaftshaus Kulz
Am Berg 6
92554 Thanstein OT Kulz
Hinweise über die Barrierefreiheit der Wahllokale erhalten Sie in Ihrer Wahlbekanntmachung, die Sie bereits postalisch erhalten haben sowie bei Ihrem Wahlamt in der Verwaltungsgemeinschaft (Herr Popelka, Tel. 09672 / 920530 bzw. Frau Brunner, Tel. 09672 / 920531).
Die Verwaltungsgemeinschaft möchte zudem noch auf die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen hinweisen.
Diese erhalten Sie ohne triftigen Grund postalisch, über unsere Homepage oder persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft zu den gewohnten Öffnungszeiten und zusätzlich am Freitag vor der Wahl (06.03.2026) bis 15 Uhr.
Am Samstag vor der Wahl (07.03.2026) vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr können Wahlunterlagen nur aus einem triftigen Grund (plötzliche Krankheit, usw.) und nur mit ärztlichem Attest beantragt werden.