Das Landratsamt Schwandorf informierte im Januar, dass ab dem 01.02.2023 der Großteil der Bauanträge vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser direkt über das Onlineportal des Landratsamtes Schwandorf eingereicht werden muss. Bestimmte Bauanträge können noch direkt von der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald in Papierform angenommen und genehmigt werden, diese sind wie folgt:
| • | Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren |
| • | Antrag auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der BauNVO |
| • | Beseitigungsanzeigen |
Die Einreichung der übrigen Anträge kann somit nur noch entweder in Papierform oder nur digital erfolgen! Selbstverständlich steht Ihnen die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald auch weiterhin in allen baulichen Anliegen beratend zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Schwandorf unter der Rubrik Bürgerservice/Bauamt/Digitaler Bauantrag.
Folgende Übersicht zeigt, welche Anträge wo einzureichen sind: