Gemäß Art. 24 Abs. 2 KommZG wird auf folgendes hingewiesen:
Auf Grund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) hat die Verbandsversammlung des Schulverbandes Neunburg vorm Wald in ihrer öffentlichen Sitzung am 18. September 2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Die Satzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf vom 15. Dezember 2023, Amtsblatt Nr. 35/2023 auf den Seiten 3 und 4 veröffentlicht.