Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 und 41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erläßt die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald folgende
Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.479.450 Euro |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 59.600 Euro |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.340.300 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden (Stand: 30.06.2024) umgelegt.
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vor Wald, Zimmer Nr. 1.2., öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Übrigen kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des Haushaltsjahres 2025 eingesehen werden.
Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald