Die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald gibt für Ihre Mitgliedsgemeinden Markt Schwarzhofen, Markt Neukirchen-Balbini, Gemeinde Dieterskirchen und Gemeinde Thanstein nachstehendes gem. Art. 21 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs.2 KommZG bekannt.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe hat in seiner Sitzung am 30.11.2024 die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen, die in der Zwischenzeit vom Landratsamt Schwandorf im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf Nr. 5/2025 vom 24. Januar 2025 amtlich bekanntgemacht worden ist.
Die Haushaltssatzung kann entweder beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe, Bärnhof 2, 92431 Neunburg vorm Wald oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald, Zimmer 2.2, eingesehen werden.