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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 3/2025
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft

Streuobstwiesen sind voller Leben. Sie zählen zu unseren artenreichsten heimischen Lebensräumen, in denen bis zu 5000 Tier- und Pflanzenarten ihr passendes Zuhause finden. Steinkauz und Wiedehopf fühlen sich hier genauso willkommen wie unzählige weitere Vögel, Kleintiere und Insekten sowie eine Fülle an landschaftstypischen Gräsern und Wildblumen, sogar Orchideen.

In den letzten Jahrzehnten sind unsere Streuobstbestände in Bayern leider stark zurückgegangen. Mit dem Streuobstpakt möchte die bayerische Staatsregierung zusammen mit vielen Partnern aus Verbänden und Wirtschaft diese Entwicklung stoppen und bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume fördern.

Im Rahmen von „Streuobst für alle!“ wird der Kauf hochstämmiger Obstgehölze mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum gefördert. Das Amt für Ländliche Entwicklung erstattet den Bruttokaufpreis. Als Eigenanteil bleiben lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial (Anbindepfosten, Stammschutz, Wühlmausschutz, etc.). Es werden mindestens 10 und maximal 100 Obstbäume je Antrag gefördert.

Das kann gepflanzt werden:

Kernobst (Apfel und Birne)

Steinobst (Pflaume und Kirsche)

Walnuss

Quitte

Wildobst wie Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel.

Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben.

Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Es muss sichergestellt werden, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.

Obstbaumsammelbestellungen im Bereich der Mitgliedsgemeinden Dieterskirchen, Neukirchen-Balbini, Schwarzhofen und Thanstein nehmen die zuständige Sachbearbeiterin Ulrike Lehner (Telefon: 09672-920513, E-Mail: lehner@vg-neunburg.de) oder folgende ortsansässige Vereine entgegen:

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Gartenbauverein Dieterskirchen

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Verein Natur Garten Kultur (VNGK) Neukirchen-Balbini

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Gartenbau- und Ortsverschönerungsverein Kulz

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Gartenbau- und Ortsverschönerungsverein Thanstein.

Eine direkte Antragstellung von einzelnen Obstbaum-Interessierten ist leider nicht möglich!