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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 3/2026
Dieterskirchen
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Dieterskirchen

Der Gemeinderat Dieterskirchen hat in seiner Sitzung vom 19.02.2026 nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dieterskirchen beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

3. Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

der Gemeinde Dieterskirchen

vom 19.02.2026

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 KAG sowie Art. 23 ff GO erlässt die Gemeinde Dieterskirchen folgende

Satzung

§ 1

Änderungsinhalt

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Dieterskirchen vom 22.02.2018, zuletzt geändert am 13.01.2022, wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 3,20 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. April 2026 in Kraft.

Dieterskirchen, 19. Februar 2026

Gemeinde Dieterskirchen

Anita Forster, Erste Bürgermeisterin