Der Gemeinderat Dieterskirchen hat in seiner Sitzung vom 19.02.2026 nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dieterskirchen beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
3. Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Dieterskirchen
vom 19.02.2026
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 KAG sowie Art. 23 ff GO erlässt die Gemeinde Dieterskirchen folgende
Satzung
§ 1
Änderungsinhalt
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Dieterskirchen vom 22.02.2018, zuletzt geändert am 13.01.2022, wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 3,20 Euro pro Kubikmeter Abwasser.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. April 2026 in Kraft.
Dieterskirchen, 19. Februar 2026