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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 3/2026
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In der letzten Gemeinderatssitzung am 10. Februar 2026 wurde über die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens zur Errichtung des „Naturfriedhofes Dautersdorf“ beraten. Gemäß Artikel 18a Absatz 6 der Gemeindeordnung müssen in Gemeinden bis 10.000 Einwohnern mindestens 10 % der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren durch ihre Unterschrift unterstützen. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterschriftenlisten am 27. Januar 2026 waren 789 wahlberechtigte Personen in unserer Gemeinde gemeldet. Nach der Prüfung durch den zuständigen Sachbearbeiter liegen 161 gültige Unterschriften (20,4 % der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger) vor und somit wurde das vorgenannte Quorum erreicht. Auch die weitere Überprüfung hinsichtlich der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ergab keine Beanstandungen.

Deshalb wurde vom Gemeinderat einstimmig, das am 27. Januar 2026 eingereichte Bürgerbegehren zur „Errichtung eines Naturfriedhofes in der Gemeinde Thanstein“ als zulässig anerkannt, da die erforderlichen Unterschriften gemäß Artikel 18a Absatz 6 GO erreicht wurden.

In einem weiteren Beschluss wurde mehrheitlich entschieden, dem Bürgerbegehren zur „Errichtung eines Naturfriedhofes in der Gemeinde Thanstein“ nicht stattzugeben. Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, die weiteren Schritte für die Durchführung eines Bürgerentscheides in die Wege zu leiten.

Als Termin für den Bürgerentscheid wurde Sonntag, 26. April 2026 festgelegt.

Dabei lautet die Fragestellung wie folgt:

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Thanstein das Bauleitverfahren zur Errichtung des „Naturfriedhofes Dautersdorf“ fortsetzt?

Diese Fragestellung können Sie auf dem Stimmzettel mit Ja oder Nein beantworten.

Der weitere Verfahrenslauf ist vergleichbar mit den derzeit laufenden Kommunalwahlen. Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde erhalten eine Wahlbenachrichtigung, können die Briefwahlunterlagen beantragen oder ihre Stimme persönlich in den beiden Wahllokalen in Thanstein im Bürgerhaus/Jugendtreff im Erdgeschoss, Am Kirchplatz 6 sowie in Kulz im Dorfgemeinschaftshaus, Am Berg 6 am Sonntag, 26. April 2026 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr abgeben.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Fristen die Bekanntmachungen für den Bürgerentscheid nicht wie üblich im Amtsblatt erscheinen, sondern, wie bei der Kommunalwahl, in den amtlichen Aushängen der Gemeinde bekanntgegeben werden.