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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 4/2023
Dieterskirchen
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01 Bekanntmachung Aufstellung Bebauungsplan Heiglfeld Beteiligung

über die Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 12.06.2023

zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Heiglfeld“ (WA)

mit Begründung und der Anlage :

Planausschnitt zur Berichtung des wirksamen Flächennutzungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 BauGB

- unter Verzicht auf Umweltprüfung und naturschutzrechtlichen Ausgleich -

Der Gemeinderat Dieterskirchen hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 beschlossen, für das Grundstück Fl.Nr. 59 der Gemarkung Dieterskirchen gem. §§ 2 Abs.1 Satz 1 i. V. m. 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Absätzen 2 und Abs. 3 sowie 30 Abs. 1 BauGB einen qualifizierten Bebauungsplan (WA) aufzustellen und den wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Dieterskirchen zu berichtigen.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Heiglfeld“ in der Gemarkung Dieterskirchen wurde wie folgt festgelegt:

Anlass, Ziele und Zwecke der Planung

In Dieterskirchen herrscht derzeit rege Nachfrage nach Bauland für den privaten Wohnungsbau. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll dringend benötigtes Bauland für den Wohnungsbau ausgewiesen werden. Das Ortsbild wird durch das Baugebiet im Anschluss an die im Norden und Osten angrenzende bestehende Bebauung nach Süden hin erweitert. Die bisherige Einwohnerentwicklung und die prognostizierte Weiterentwicklung des Bayerischen Landesamtes für Statistik (Demographie-Spiegel für Bayern, Stand August 2021, Berechnungen für die Gemeinde Dieterskirchen von 2019 bis 2033) sagen für Dieterskirchen einen leichten Anstieg von ca. 0,5 % voraus, das heißt bis zum Jahr 2033 wird eine Bevölkerungswachstum von 4 Personen prognostiziert. (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik).Die tatsächliche Einwohnerentwicklung von Dieterskirchen seit 2019 weist jedoch einen deutlichhöheren Wert auf. Vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 stieg die Einwohnerzahl der Gemeinde Dieterskirchen von 996 auf 1.044 um 48 Personen (12 Einwohner pro Jahr); Dies ist ein deutliches Zeichen der positiven Entwicklung der Gemeinde. Um diese Entwicklung fortführen zu können, wird Wohnbauland benötigt. Die zur Verfügungstellung von Bauland ist durch die Wahrnehmung von Rückkaufrechten bei unbebauten Grundstücken leider nur sehr selten möglich. Leerstände im Ort, durch die der Bedarf gedeckt werden könnte, sind nicht vorhanden. Ehemals baulich genutzte, brachliegende Flächen sind auch nicht vorhanden. Entsprechende Verdichtungen in vorhandenen Siedlungsbereichen sind auf Grund der vorhandenen Parzellierungs und Eigentumsverhältnisse ebenfalls nicht möglich. Die bereits vorhandenen WA- Flächen in der Ortschaft Dieterskirchen befinden sich ausnahmslos in Privatbesitz. Die Gemeinde Dieterskirchen hat kürzlich alle Grundstückseigentümer angeschrieben, ob eine Abgabebereitschaft vorhanden wäre. Da sich keine Grundstückseigentümer zu einem Verkauf an die Gemeinde bereit erklärt haben, sind demnach die Möglichkeiten der Innenentwicklung in Form von Baulückenschließungen und Nachverdichtung nicht gegeben. Die Gemeinde Dieterskirchen verfügt derzeit über keine einzige freie Bauparzelle, die an Bauwillige veräußert werden könnte.

Gebietsart und wesentliche Festsetzungen

Das Planungsgebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt.

Seitens der Gemeinde wird wert daraufgelegt, dass anfallendes Niederschlagswasser möglichst an Ort und Stelle versickert wird und keine „Steinwüsten“ in den Vorgärten entstehen. Photovoltaikanlagen auf den Dächern ist möglich.

Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Der künftige Bebauungsplan „Heiglfeld“ weicht von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dieterskirchen ab, der das Plangebiet als Dorfgebiet darstellt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan deshalb dahingehend zu berichtigen, dass das Dorfgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet geändert wird. Gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Bebauungsplan dennoch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt wird, da die geordnete städtebauliche Entwicklung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Verzicht auf Umweltprüfung mit Umweltbericht und naturschutzrechtlichen Ausgleich

Der Bebauungsplanentwurf „Heiglfeld“ setzt entsprechend § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB über die Grundflächenzahl l eine zulässige Grundflächenzahl eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 qm fest und erfüllt zudem die Belange des § 1 BauGB; es dient der Innenentwicklung, Nachverdichtung und Schaffung von Wohnraum.

Außerdem wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht unterliegen (§13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB). Beeinträchtigungen der in§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter liegen ebenfalls nicht vor bzw. sind nicht zu erwarten (§ 13 a Abs. 1 Satz 5 BauGB). Weiter bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beachten sind (§ 13 a Abs. 1 Satz 5 BauGB). Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heiglfeld“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 BauGB ist somit möglich.

Im beschleunigten Verfahren gelten gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 4 i. V.m. Abs. 4 BauGB in den Fällen des § 13 Abs. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Plangebiet wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf werden auch keine nachteiligen Arten der baulichen Nutzung festgesetzt, somit sind keine naturschutzrechtlichen nachteiligen Veränderungen zu erwarten. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach §§ 2 Abs. 4 i. V. m. 2 a BauGB kann gem. §§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 13 Abs. 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass von vom vorliegenden Bebauungsplan keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen, gleichzeitig aber auch keine schädlichen Umwelteinwirkungen in Form erheblicher Belästigungen für das Plangebiet zu erwarten sind.

Planung

Mit der Erstellung und Ausarbeitung des Bebauungsplanes „Heiglfeld“ mit Begründung und der Anlage ist das Ingenieurbüro Brandl & Preischl GmbH & Co.KG, Weinbergstr. 28, 93413 Cham, beauftragt.

Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der vom Ingenieurbüro Brandl & Preischl ausgearbeitete und vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.03.2023 beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes mit Anlage in der Fassung vom 30.03.2023 liegt nun im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

08.05.2023 bis einschließlich 12.06.2023

in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald, 1. OG während der allgemeinen Dienststunden für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme aus. Auf Wunsch werden zudem im Hauptamt, Zimmer 2.2, Tel. 09672/920510, die Ziele, Inhalte, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung anhand des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Begründung und Anlage in der Fassung vom 30.03.2023 dargelegt; gleichzeitig ist Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Während der Sprechstunden der Ersten Bürgermeisterin liegt der Bebauungsplan mit Begründung und Anlagen ebenfalls zur Einsichtnahme öffentlich im Rathaus Dieterskirchen, Kirchplatz 4, 92542 Dieterskirchen, aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können zur Planung Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald als Behörde der Gemeinde Dieterskirchen vorgebracht werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Anlage in der Fassung vom 30.03.2023 kann ab Beginn der Auslegung gem. § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden: http://www.vg-neunburg.de/seite/612883/aktuelle-verfahren.html

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs.2 ebenfalls in der Zeit vom

08.05.2023 bis einschließlich 12.06.2023

am Verfahren beteiligt.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter www.vg-neunburg.de/datenschutz/index.php.

Gemeinde Dieterskirchen

Neunburg vorm Wald, 27.04.2023

Anita Forster
Erste Bürgermeisterin