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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 4/2023
Dieterskirchen
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Informationen zu den neuen Krippen- und Kindergartengebühren

Seit 2019 stellt der Freistaat Bayern für jedes Kindergartenkind ab 3 Jahren einen Elternbeitragszuschuss von 100 € pro Kind und Monat zur Verfügung (unabhängig von der Gebührensatzung!). Während der Coronapandemie wurde sogar noch ein Elternbeitragsersatz zusätzlich gewährt. Diese Zuschüsse des Freistaates Bayern reichten bislang aus, um seit 2018 bzw. 2019 einen kostenlosen Kindergartenbesuch bei uns zu ermöglichen! Daher wurde bislang die Gebührensatzung aus dem Jahr 2013 noch nicht angepasst.

Zum Vergleich: Im Jahr 2007 musste man bereits bei einer Buchungszeit von nur 3-4 Std. pro Kind 48 € bezahlen PLUS Spielgeld, weil es diesen Zuschuss vom Freistaat nicht gab.

Damals bekam man 154€ Kindergeld, statt der heutigen 250€, pro Monat!

Hier hat die aktuelle Regierung unseres Freistaates Bayern eine tolle Unterstützung für unsere Familien geleistet. Das möchte ich an dieser Stelle lobend hervorheben! Gerade in einer Zeit, in der man einen gemeinsamen Hausstand gründet und häufig nicht voll arbeiten kann (wegen der kleinen Kinder) ist diese Unterstützung sehr hilfreich!

Leider reichen inzwischen diese 100€ nicht mehr aus! Höhere Personalkosten, gestiegene Energiekosten usw. machen auch vor der Gemeindekasse nicht halt.

So leid es uns tut, wir müssen die Eltern wieder zur Kasse bitten!

Die Mindestbuchungszeit von 3-4 Stunden für Regelkinder bleibt übrigens weiterhin kostenlos.

Wir bitten um Verständnis!