Mit Schreiben vom 06.03.2023, AZ: 2.1.941-2023/003096, hat das Landratsamt Schwandorf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Marktes Neukirchen-Balbini für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die nachfolgende Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Haushaltssatzung
des Marktes Neukirchen-Balbini
(Landkreis Schwandorf)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Neukirchen-Balbini folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
- im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.507.700 Euro
und
- im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.784.500 Euro.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 620.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 306.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 350 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 350 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 350 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vor Wald, Zimmer Nr. 1.2, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Übrigen kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des Haushaltsjahres 2023 eingesehen werden.
Neunburg vorm Wald, den 12.04.2023
Markt Neukirchen-Balbini