Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Dieterskirchen die Einwohnerschaft daraufhin, dass bei der Hundehaltung zwingend darauf geachtet werden muss, dass die Hunde nicht frei umherlaufen.
Der Gemeinde sind vermehrt Beschwerden über freilaufende Hunde und zurückgelassene Hundekotbeutel auf privaten und öffentlichen Grundstücken gemeldet worden.
Die Gemeinde weist zusätzlich darauf hin, dass bei Nichtbeachtung Anordnungen für den Einzelfall oder sogar eine Verordnung über die allgemeine Festlegung der Anleinpflicht im Gemeindegebiet erlassen werden können. Anschließende Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße belegt.