Die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald gibt für ihre Mitgliedsgemeinden gem. Art. 21 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) nachstehendes bekannt:
Die Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) vom 19.11.2025 wurde im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 2/2026 vom 12.02.2026, Seite 22 bis 23, amtlich bekanntgemacht.