Gemäß § 12 der gemeindlichen Entwässerungssatzung ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, seinen privaten Grundstücksanschluss in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen zu lassen. Die Bestätigung ist der Gemeinde unaufgefordert vorzulegen.
Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, müssen diese unaufgefordert behoben werden.