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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 4/2026
Dieterskirchen
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Dieterskirchen

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Dieterskirchen darauf hin, dass dem Recyclinghofpersonal Folge zu leisten ist. Leider wurde in letzter Zeit die Anweisung des Aufsichtspersonals nicht ernst genommen und eine viel zu große Menge an beispielsweise Grüngut angeliefert oder teilweise Haushaltsauflösungen einfach abgestellt. Wir möchten hiermit den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Dieterskirchen die Regeln der Nutzung des Recyclinghofs und die maximale Grüngutabgabemenge pro Tag erläutern und appellieren zeitgleich an die Vernunft, sich künftig auch daran zu halten:

Kostenlose Anlieferung von Grüngut in haushaltsüblichen Mengen bis maximal 1 cbm pro Tag; größere Mengen sind auf eigene Kosten beispielsweise bei der Firma Mehltretter zu entsorgen. Äste, welche dicker als 10 cm sind, dürfen vom Recyclinghofpersonal nicht angenommen werden!

Haushaltsauflösungen sind nicht am Recyclinghof zu entsorgen! Wegen der Gebührengerechtigkeit können nur Kleinmengen bis 0,5 cbm pro Tag angeliefert werden. Größere Mengen sind auf eigene Kosten zu entsorgen!

Weitere Hinweise:

Im Müllmagazin des Landkreises Schwandorf steht im Abfall ABC genau aufgeführt, was wo entsorgt werden muss. Des Weiteren ist dem Aufsichtspersonal immer Folge zu leisten.

Bei weiteren Missachtungen möchten wir darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, betreffenden Personen direkt vor Ort einen Platzverweis zu erteilen oder im schlimmsten Fall bei weiterer Missachtung ein zeitlich begrenztes Hausverbot anzudrohen und schriftlich anzuordnen. Es wäre schade, wenn künftig die kostenlose Grüngutannahme aufgrund der Problematiken eingeschränkt werden muss. Informativ ist noch hinzuzufügen, dass Gemeindebürger auch die Möglichkeit der Eigenkompostierbarkeit haben und dies ausdrücklich wertgeschätzt wird. Danke!