Mit Schreiben vom 03.05.2023 hat das Landratsamt Schwandorf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Dieterskirchen für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die nachfolgende Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
der Gemeinde Dieterskirchen
(Landkreis Schwandorf)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Dieterskirchen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
- | im Verwaltungshaushalt |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.116.600 Euro |
| und |
- | im Vermögenshaushalt |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 851.050 Euro |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 585.000 Euro festgesetzt.
Die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) — 350 v. H.
2. Gewerbesteuer — 350 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vor Wald, Zimmer Nr. 1.2., öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Übrigen kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des Haushaltsjahres 2023 eingesehen werden.