Mit Schreiben vom 15.05.2024 hat das Landratsamt Schwandorf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Dieterskirchen für das Haushaltsjahr 2024 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die nachfolgende Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Dieterskirchen
(Landkreis Schwandorf)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Dieterskirchen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
- im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.212.450 Euro
und
- im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 620.400 Euro
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 365.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 350 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (B) — 350 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 350 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vor Wald, Zimmer Nr. 1.2., öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Übrigen kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des Haushaltsjahres 2024 eingesehen werden.
Neunburg vorm Wald, den 17.05.2024
Gemeinde Dieterskirchen