Mit Schreiben vom 30.04.2025 teilt das Bayerische Landesamt für Statistik mit, dass nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage ist Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag. Das Landesamt für Statistik stellt gem- Art. 1 Abs. 3 FTG nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten.
Nach den Ergebnissen des Zensus 2022 und nach den Feststellungen der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden liegt eine neue Datenbasis für die bayerweite Feststellung der Religionszugehörigkeit vor. Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Markt Schwarzhofen, Markt Neukirchen-Balbini, Gemeinde Dieterskirchen und Gemeinde Thanstein mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.
Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung:
Mariä Himmelfahrt ist ab dem Jahre 2025 weiterhin ein gesetzlicher Feiertag im Markt Schwarzhofen, im Markt Neukirchen-Balbini sowie in den Gemeinden Dieterskirchen und Thanstein.