Mit Schreiben vom 05.05.2026, AZ: 2.1.941-2026/004528, hat das Landratsamt Schwandorf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Dieterskirchen für das Haushaltsjahr 2026 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die nachfolgende Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Die nachfolgende Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Dieterskirchen
(Landkreis Schwandorf)
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Dieterskirchen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| - | im Verwaltungshaushalt |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.334.800 Euro |
| und |
| - | im Vermögenshaushalt |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit 754.500 Euro |
§ 2
Für das Haushaltsjahr sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 585.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - | Gewerbesteuer 350 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Neunburg vorm Wald, den 15.05.2026
Gemeinde Dieterskirchen
gez.
Anita Forster, Erste Bürgermeisterin
Der Haushaltsplan wird hiermit amtlich bekanntgemacht und liegt vom Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vor Wald, Zimmer Nr. 1.2., öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Übrigen kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des Haushaltsjahres 2026 eingesehen werden. Die Satzung wird auch auf der Homepage der Gemeinde unter dem Link: Rathaus-Ortsrecht veröffentlicht.