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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 6/2023
Neukirchen-Balbini
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Neukirchen-Balbini

Der Markgemeinderat Neukirchen-Balbini hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2023 die nachstehende Satzung beschlossen, die Satzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht:

Satzung des Marktes Neukirchen-Balbini über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des gemeindlichen Leichenhauses Neukirchen-Balbini (Leichenhausgebührensatzung)

vom 22. Mai 2023:

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt der Markt Neukirchen-Balbini folgende Satzung:

§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

(1) Der Markt Neukirchen-Balbini erhebt für die Benutzung des gemeindlichen Leichenhauses Neukirchen-Balbini eine Gebühr.

§ 2 Gebührenpflichtiger

(1) Gebührenpflichtiger ist,

wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,

wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,

wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat.

(2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehen und Fälligkeit

(1) Die Leichenhausgebühr entsteht mit Verbringung der Leiche oder der Urne in das gemeindliche Leichenhaus.

(2) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 5 Leichenhausgebühr

(1) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt am ersten Tag (bis 24 Stunden) 156,10 Euro und für jeden weiteren Tag zusätzlich 46,25 Euro.

§ 6 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Leichenhausgebührensatzung vom 10. Oktober 2001 außer Kraft.

Neunburg vorm Wald, 22. Mai 2023
Markt Neukirchen-Balbini
Markus Dauch
Erster Bürgermeister

Die vorstehende Satzung des Marktes Neukirchen-Balbini über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des gemeindlichen Leichenhauses Neukirchen-Balbini (Leichenhausgebührensatzung) liegt zur allgemeinen Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr – 17.30 Uhr) in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg v.W., Zimmer 2.2., Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald, aus.