Zur Vermeidung einer Fehlalarmierung von Feuerwehr und Sicherheitsbehörden muss die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg v. Wald mit diesem Formular über beaufsichtigte Feuer wie z.B. Abbrennen pflanzlicher Abfälle, ein Brauchtumsfeuer oder ein offenes Feuer, informiert werden.
Hierzu stellt die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg v. Wald ein neues Formblatt für die Meldung von Feuern und dem dazugehörigen Merkblatt bereit.
Die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg v. Wald leitet Ihre Meldung weiter an die zuständige Feuerwehr und Polizeidienststelle.
Es ist auf der Homepage: www.vg-neunburg.de unter Bürgerservice/Formulare eingestellt.