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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 6/2024
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft

Diese Bekanntmachung gilt für die Gemeinde Dieterskirchen, den Markt Neukirchen-Balbini, den Markt Schwarzhofen und die Gemeinde Thanstein:

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes

Bekanntmachung und Ladung

Die Teilnehmergemeinschaft Kleinwinklarn hat den Flurbereinigungsplan erstellt.

Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt.

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Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

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Verzeichnis der Flurstücke (Einlage) mit den Anteilen zu den Landabzügen bzw. Vorausleistungen

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Verzeichnis der Flurstücke mit den Anteilen zur Beitragspflicht (§ 19 FlurbG)

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Nachweis über die Gemeindegrenzänderungen

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Vorstandsbeschluss zum Flurbereinigungsplan

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Textteil zum Flurbereinigungsplan

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Gebietskarte

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Abfindungskarte

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Festsetzungen über die Ausgleiche nach §§ 50 und 51 FlurbG

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Fortführungsnachweis für Fischereirechte

Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt:

Bestandsblatt (Einlage)

Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis)

Belastungsnachweis

Akt Dienstbarkeiten und Rechte

Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den Teilnehmern bereits übersandt.

Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes werden in der Verwaltung der Stadt Neunburg vorm Wald, Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald, vom 09.07.2024 mit 23.07.2024 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden(https://www.ale-oberpfalz.bayern.de/133301/index.php/).

Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, und zwar am

Mittwoch, 24.07.2024,

von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr und am

Donnerstag, 25.07.2024

von 09:00 – 13:00 Uhr

Ort: Dorfgemeinschaftshaus Kleinwinklarn, Schulweg 3, 92431

Neunburg vorm Wald,

wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.

Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan gewünscht werden.

Anträge zur Ermittlung und Festsetzung von Geldabfindungen für Obstbäume und andere Holzpflanzen (§ 50 FlurbG) sowie von Geldausgleichen oder Ausgleichen anderer Art für vorübergehende Unterschiede zwischen dem Wert der alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindungen und für andere vorübergehende Nachteile (§ 51 FlurbG) sind spätestens bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Kleinwinklarn am Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, Falkenberger Straße 4, 95643 Tirschenreuth (Postanschrift: Postfach 11 89, 95633 Tirschenreuth), oder beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, Falkenberger Straße 4, 95643 Tirschenreuth (Postanschrift: Postfach 11 89, 95633 Tirschenreuth), zu stellen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Kleinwinklarn am Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, Falkenberger Straße 4, 95643 Tirschenreuth (Postanschrift: Postfach 11 89, 95633 Tirschenreuth), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, Falkenberger Straße 4, 95643 Tirschenreuth (Postanschrift: Postfach 11 89, 95633 Tirschenreuth), Widerspruch eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Tirschenreuth, 12.06.2024
Lukas Wiesner