Die nachfolgende Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Dieterskirchen
(Landkreis Schwandorf)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Dieterskirchen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
- im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.322.750 Euro
und
- im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 604.950 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 100.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 320.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Gewerbesteuer — 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vor Wald, Zimmer Nr. 1.2., öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Übrigen kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des Haushaltsjahres 2025 eingesehen werden.
Neunburg vorm Wald, den 23.06.2025
Gemeinde Dieterskirchen
Anita Forster
Erste Bürgermeisterin