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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 6/2025
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass bei Prospekten, Briefköpfen etc. von Vereinen oder Privatpersonen die Gemeinde- bzw. Marktwappen unserer Mitgliedsgemeinden verwendet werden.

Zum Teil werden diese Hoheitszeichen sogar auf Gegenstände aufgedruckt.

Aus diesem Anlass weisen wir daraufhin, dass es sich bei den Wappen unserer Mitgliedsgemeinden um geschützte Hoheitszeichen handelt.

Diese dürfen nur mit Genehmigung der jeweiligen Gemeinde bzw. Marktes verwendet werden.

Interessenten an der Nutzung der Gemeinde- bzw. Marktwappen haben dies deshalb vorab schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald einzureichen.

Eine Genehmigung ist im Einzelfall gegen Entgelt möglich.

Im Kommunalen Kostenverzeichnis ist hierzu eine Rahmengebühr von 10,00 Euro – 2.500,00 Euro festgelegt.

Wir bitten, dies künftig zu beachten!

Bei Verstößen werden wir zukünftig entsprechende rechtliche Schritte prüfen!