Mit Beschluss des Gemeinderates Dieterskirchen vom 18.06.2026 wird der Gehweg an der „Prackendorfer Straße“ (Fl. Nr. 232/3 Gemarkung Dieterskirchen) von der Einmündung der Ortsstraße „Am Heiglfeld“ (Fl. Nr. 59 Gemarkung Dieterskirchen) bis zur Einfahrt zum Haus Prackendorfer Straße 3 (Fl. Nr. 59/1 Gemarkung Dieterskirchen) zum beschränkten Weg gewidmet.
Die Verfügung tritt am 15.07.2026 in Kraft.
Die Verfügung mit Lageplan kann während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg v. Wald, Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg v. W., Zimmer 1.7, in der Zeit von
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
eingesehen werden.