Bekanntmachung der Genehmigung der 6. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Dieterskirchen für die Fl.Nr. 605 der Gemarkung Dieterskirchen und Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 604 und 606 jeweils Gemarkung Dieterskirchen
Der Gemeinderat Dieterskirchen hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 605 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 604 und 606 jeweils Gemarkung Dieterskirchen festgestellt. Mit Bescheid vom 26.06.2023, Az. 6100-2022/017868, hat das Landratsamt Schwandorf die vorgenannte 6. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches ortsüblich bekanntgemacht.
Gem. § 6 Abs. 5 BauGB liegt die Änderung des Flächennutzungsplanes ab heute in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald, Zimmer 2.2 (Hauptamt), öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes Auskunft gegeben (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Flächennutzungsplan gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Kraft.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahren- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie den Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Dieterskirchen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.