Bekanntmachung von Satzungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe nach Art. 22 Abs. 2 bzw. 24 Abs. 2 KommZG
Die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald gibt für ihre Mitgliedsgemeinden (Markt Neukirchen-Balbini, Markt Schwarzhofen, Gemeinde Dieterskirchen und Gemeinde Thanstein) bekannt, dass der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe in seiner Sitzung am 17.04.2023 die 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald (BGS-WAS) vom 01.01.2021 beschlossen hat.
Die vorgenannte Satzung wurde zwischenzeitlich vom Landratsamt Schwandorf im Amtsblatt des Landkreises Nr. 14/2023 vom 19.05.3023 amtlich bekannt gemacht.